Friday, June 02, 2006

Ein neuer Vertrag

Ich habe eine Anruf von mobilcom aus Büdelsdorf bekommen, ihr Angebot sieht vor für einen bestehenden Vertrag eine Nummer die der Festnetznummer entspricht zu vergeben und Anrufe werden dann im Ortsnetz Mutlagen direkt auf das handy umgeleitet wobei in dieser Zone 4 Cent pro Einheit bei einem Entgelt von zusätzlich 5.-- Euro pro Monat berechnet werden.
Ich habe zugestimmt in der Absicht auch im Biergarten mobil zu diesem Tarif telefonieren zu können aber dort ist meine Beschäftigung meist die Auswertung des Lesezirkels, also Stern, Bunte, die telcom Zeitschriften und PC Zeitschriften schaue ich meist nicht an, dafür Rems Zeitung und Tagespost als regionale Presse dann sind Eintragungen ins Notizbuch auch angebracht, durch dieses Vertragsschema wären dann Telefonaktionen und SMS Versand die geeignete Reaktionsformen.

Eine Erweiterung wären dann Digitalbilder doch dieses Verfahren war meist unter presserechtlichen und praktischen Erwägungen mit einem Risikofaktor behaftet, es liegt mehr im soziologischen und im emotionalen Bereich, Digitalbilder sind von Vorkommnissen und Ereignissen zur Dokumention abhängig, Konstellationen könne dokumentiert werden, aber man sollte doch auf Ästhetik und Literaturtheorie und Semantik achten, eine Aufnahme ist dann die Dokumentation eines Licht- und Farbereignisses auf Magnetspeicher, die Umsetzung.
Soweit zur Theorie, im Lesezirkel findet sich FHM, eine bemerkenswerte Zeitschrift der Aktfotografie, man wird sich in der konservativen Öffentlichkeit damit nicht zu sehr beschäftigen können andereseits hat man die politikwissenschaftliche Ausbildung und damit wird dr Nachdruck auf politischer Theorie an Ort und Stelle in Formate des Printbereiches liegen aber täglich hat man Dokumente im Onlinebereich und der Dokumentarfotografie, wie wenn 24 Personen in Haditha im Irak ermordet worden sein sollen die Untersuchungen und Klageerhebung durch die Militärgerichtsbarkeit erfordern, hier kann man auf die gängie Praxis der Beweiserhebung und Beweissicherung nicht verweisen, formalrechtliche Voraussetzung ist der Gerichtsbezirk und die Staatsanwaltschaft des Gerichtsbezirkes zur Behandlung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Durch den gerade eingegangenen Vertrag wird im Ortsnetzbereich eine Leistung angeboten und abgefragt aber einer der Hintergründe wäre inwieweit im Gesundheitsbereich und der Versicherungsdokumentation Personenschäden wie sie bei Unfällen entstanden sein können durch Dokumentstionsmittel erbracht werden können und sollen, meine Einschätzung wäre zunächst die, daß ein Ersthelfer beim Roten Kreuz und bei der Feuerwehr sowie bei der Polizei zuerst mit der Unfallfolgenbeseitigung im Personenbereich beschäftigt sein muß, Dokumentationsmittel wie die Spiegelreflexkamera oder die Digitalfotografie dürfen dann kommen, man sieht es eben sehr häufig, daß beim Ordnungsamt auch Digitalkameras eingesetzt werden, Medical imaging wie es im Bereich der Klinik und der medizinischen Dokumentation eingesetzt wird, Veröffentlichungsrechte in medizinischen Fachbüchern oder im Geltungsbereich eines Modelvertrages sind dann mit schriftlichen Verträgen zu stipulieren.

Ich bitte meine Entscheidungsgründe von Fall zu Fall zu respektieren, ich werde weder im Pathologischen Institut noch in der Klinik fotografieren, auf gewidmeten Verkehrsflächen eher schon und in der bürgerlichen Öffentlichkeit nur mit Zustimmung der Beteiligten wenn möglich, und ich hätte das Angebot von Schlecker.com des Druckes von 10x10 Printbildern von Digitalbildern weitergeben können, man kann dort Bilder ausdrucken lassen.
Technisch sind dann Farblaserdrucker und ein kleiner HP Printer gut geeignet, man hat keine weitere Fallrechtsprechung zum Copyright und zur WIPO World intellectual property organization in Genf zur Hand.
Selbst das urteil im Fall Caroline von Monaco gegen den Stern erwirkt gilt nicht so viel, bei Personen des öffentlichen Intersses gilt der eingechränkte Persönlichkeitsschutz und eines noch zum Abschluss, bei der Konferenz der Europäischen Union mit den Staaten Lateinamerikas lief eine Karnevalsprinzessin ins Bild, Name und Foto wurden bei CNN und der Süddeutschen Zeitung verbreitet, ich kann hier nicht weitergehen als daß man an diesem Beispiel wiedr einmal vor Augen und ins Bewußtsein gerufen wurde mit der Tatsache eine Dame im Bikini ist nicht öffentliches Sicherheitsrisiko oder Handlungstörer sondern Anlaß zur Belustigung, kann sein, daß sie für einen kurzen Augenblick den Herren im grauen Zwirn die Schau gestohlen hat aber dabei muß man bei Foto-Ops rechnen. Über die Legitimität des Dispositive muß dann im öffentlichen Diskurs befunden werden.

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